Sonnenhaus Kriterien für Wohngebäude:
1. Kriterien „Sonnenhaus“ (nach bisheriger Begriffsdefinition)
1.1 Neubauten
a) Mindestanforderung Dämmstandard:
Der spezifische Transmissionswärmeverlust HT´ muss den des EnEV-Referenzgebäudes
um mindestens 15% unterschreiten. (entspricht derzeit „KFW-Effizienzhaus 70“)
b) Mindestanforderung Primärenergiebedarf:
Der im EnEV-Nachweis ausgewiesene spezifische Primärenergiebedarf qP darf einen Maximalwert
von 15,0 kWh/m²a nicht überschreiten.
Sonderfall: für neu gebaute Sonnenhäuser, deren Zusatzheizung auf fossilen Energieträgern
basiert, ist der Grenzwert qP = 30,0 kWh/m²a einzuhalten. „Fossile Energieträger“
sind: Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, fossil beheizte Nah- bzw. Fernwärme, sowie elektrischer
Strom aus dem öffentlichen Netz (Antriebsenergie für Wärmepumpen). Derartige Sonnenhäuser
mit Primärenergiebedarf zwischen 15 und 30 kWh/m²a sind als „Sonnenhaus f
(mit fossiler Nachheizung)“ zu bezeichnen.
c) Mindestanforderung solarer Deckungsgrad: (siehe auch Erläuterungen im Anhang)
Der Brutto-Energiebedarf („Wärmeerzeuger-Nutzwärmeabgabe“) für Warmwasser plus
Heizung muss zu mindestens 50,0% aus solarer Strahlungsenergie gedeckt werden.
Berechnung mit geeigneten Simulationsprogrammen als anteilige Energieeinsparung im
Vergleich zu einem Referenzsystem ohne Solaranlage, standortbezogen und mit realen
Randbedingungen.
1.2 Bestandsgebäude („Sonnenhaus im Bestand“)
a) Mindestanforderung Dämmstandard:
Der spezifische Transmissionswärmeverlust HT´ darf den des EnEV-Referenzgebäudes
um nicht mehr als 15% überschreiten. (entspricht derzeit „KFW-Effizienzhaus 100“)
b) Mindestanforderung Primärenergiebedarf:
Der im EnEV-Nachweis ausgewiesene spezifische Primärenergiebedarf qP darf den des
EnEV-Referenzgebäudes nicht überschreiten. (entspricht derzeit „KFW-Effizienzhaus 100“)
Dieses Kriterium beinhaltet auch Sonnenhäuser mit fossiler Nachheizung; diese müssen
deshalb nicht explizit mit dem Zusatz „f mit fossiler Nachheizung“ gekennzeichnet sein.
c) Mindestanforderung solarer Deckungsgrad: siehe 1.1.c)
2. Kriterien „Sonnenhaus Plus“
betrifft: Sonnenhäuser, die mit einer Solarstromanlage ausgestattet sind und die unter zusätzlicher
Einbeziehung des Haushaltsstromes einerseits und des selbst produzierten Solarstromes
andererseits eine positive Primärenergie-Jahresbilanz aufweisen.
a) Für den Dämmstandard (HT‘),
b) den Primärenergiebedarf nach EnEV (qp),
c) und den solaren Deckungsgrad für die Wärmerzeugung
gelten für Neubauten die in 1.1 und für Bestandsgebäude die in 1.2 genannten Kriterien.
d) spezielle Anforderung: negativer Jahres-Primärenergiebedarf unter Einbeziehung des
Haushaltsstromes (Qp < 0). Die Endenergie wird nicht betrachtet.
3. Kriterien „Sonnenhaus autark“
betrifft: Sonnenhäuser, die zusätzlich mit einer Solarstromanlage ausgestattet sind, die unter
2.a bis 2c genannten Kriterien erfüllen *, und einen Autarkiegrad von mindestens 50 % aufweisen.
Unter „Autarkiegrad“ ist das Verhältnis von eigenverbrauchtem Solarstrom zum gesamten
Stromverbrauch („Technikstrom“ plus Haushaltsstrom) zu verstehen.
Berechnung standortbezogen mit geeigneten Simulationsprogrammen
Pauschaler Ansatz für Haushaltsstrom wie bei Sonnenhaus-Plus (siehe Anhang):
Pro Wohneinheit 20 kWh pro qm Energiebezugsfläche, maximal 2500 kWh/a
„Technikstrom“ = Endenergie Strom aus EnEV-Nachweis
Mindestanforderung an das Lastprofil: BDEW- Standardprofil „H0“ für Haushaltsstrom auf
Basis von Stundenwerten; diesem wird der Hilfsstrom für die Anlagentechnik pauschal zugeschlagen.
Bei PV-Anlagen ohne Akku sind Profile mit maximalem Zeitschritt 15 Min zu verwenden.
Etwaige thermische Komponenten (Antriebsstrom für Wärmepumpen) sind betriebsabhängig
zu simulieren.
Auf die Einbeziehung bzw. Anrechnung der Elektromobiliät wird (vorerst) verzichtet, da sich
die Kriterien nur auf den Gebäudestandard beziehen.
* wird auch das Kriterium 2d) erfüllt, trifft die Bezeichnung „Sonnenhaus Plus autark“ zu
weitere Beispiele für kombinierte Namensgebungen:
„Sonnenhaus Plus im Bestand“
„Sonnenhaus autark f (mit fossiler Nachheizung)“