Förderungen

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Minimale Energiekosten für Heizung, Warmwasser, Haushaltsstrom und Elektromobilität, dazu noch ein hoher Energieautarkiegrad und niedrigste CO2-Emissionen: All dies bieten Wohngebäude mit Sonnenhaus-Konzept.

Durch die seit dem 1. Januar 2020 geltenden BAFA-Zuschüsse sowie höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse der KfW-Bankengruppe seit 24. Januar 2020 zahlen sich die Mehrkosten für die Klima schonenden Anlagen jetzt noch schneller zurück, wenn sie nicht sogar komplett gefördert werden.

In Sonnenhäusern decken große Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen bei der gängigen Anlagenauslegung zwischen 50 und 70 Prozent des Energiebedarfs solar. Zwar wurde in den überarbeiteten Richtlinien des Marktanreizprogramms (MAP) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Innovationsförderung für Sonnenhaus-Heizungen ersetzt.

Die neue prozentuale Förderung ist für Bauherren aber mindestens genauso attraktiv. Für die große Solarthermie-Anlage auf einem Sonnenhaus („Solaraktivhaus“ in der BAFA-Richtlinie) erstattet das BAFA 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Wärmepumpen, die in Kombination mit einer Photovoltaikanlage solarstromgeregelt in Sonnenhäusern zum Einsatz kommen, beträgt der Fördersatz 35 Prozent. Mit diesen Sätzen werden die Mehrkosten für die Anlagentechnik nach Berechnungen des Sonnenhaus-Instituts zu 80 bis 100 Prozent abgedeckt.

Neue KfW-Förderung seit Januar 2020 in Kraft

In dem Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (153) hat die KfW die Tilgungs- und Investitionszuschüsse sowie den Kreditbetrag deutlich erhöht. Die neuen Förderkriterien traten am 24. Januar 2020 in Kraft. Der maximale zinsgünstige Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro für ein KfW-Effizienzhaus 55, 40 und 40 Plus. Die Tilgungszuschüsse wurden jeweils um 10 Prozentpunkte erhöht. Beim KfW-Effizienzhaus 55 gewährt die KfW nun einen Tilgungszuschuss von 15 Prozent auf einen Kreditbetrag von maximal 120.000 Euro. Das sind 18.000 Euro je Wohneinheit.

Für Mehrfamilien-Sonnenhäuser ist die neue Förderung besonders lukrativ. Die Bewohner profitieren von langfristig niedrigen Energiekosten und sie schützen das Klima durch die Nutzung der Solarenergie.
Foto: KHB-Creativ Wohnbau

Dazu kann noch ein Zuschuss für die Baubegleitung von 50 Prozent bis maximal 4.000 Euro beantragt werden. Bei einem Einfamilienhaus sind das circa 2.500 Euro, die dann nochmals zu den 18.000 Euro dazu kommen.

Das Sonnenhaus-Institut empfiehlt allerdings, gleich auf KfW-Standard 40 oder 40 Plus zu gehen. Mit der Sonnenhaus-Technik sind die besseren Standards leicht zu erreichen und die Förderung ist nochmals deutlich lukrativer.

Für ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus werden 25 Prozent von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag erlassen. Das entspricht einem Tilgungszuschuss von bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit.

Weiterführende Informationen:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Heizen mit Erneuerbaren Energien

Förderübersicht BAFA (Tabelle)

KfW – Energieeffizient Bauen und Sanieren: Wichtige Änderungen im Überblick

Merkblatt zum Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (153)

 

 

Beim Bau eines Sonnenhauses oder der Sanierung eines Altbaus zum Sonnenhaus ist die Finanzierung natürlich ein entscheidender Punkt.
Der Staat belohnt Investitionen in einen guten Dämmstandard und in den Einsatz Erneuerbarer Energien, sowohl durch zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse der KFW („Effizienzhäuser“ und „Erneuerbare Energien“), als auch durch Investitionszuschüsse im Rahmen des „Marktanreizprogramms“ (MAP) der BAFA. Besonders attraktiv für Sonnenhäuser: Seit 1.4.2015 sieht die „Innovationsförderung“ im novellierten MAP  unter bestimmten Voraussetzungen besonders attraktive Fördersätze für große Solarthermie-Anlagen vor; nicht nur für sanierte Bestandsgebäude, sondern auch für Neubauten. Fördervoraussetzung  ist ein solarer Deckungsgrad von mindestens 50% und ein sehr guter Dämmstandard gemäß KFW-Effizienzhaus 55.

Zu beachten: Die Förderanträge für die Innovationsförderung (MAP und KFW) müssen VOR Maßnahmenbeginn gestellt werden!
Die aktuellen Förderrichtlinien und Merkblätter, sowie Beispielrechnungen finden Sie am Ende dieser Seite. Desweiteren bieten einige Bundesländer und Städte zusätzliche Förderprogramme an.

Neubauten: Variante  „Ertragsförderung“ besonders interessant.

Marktanreizprogramm  (BAFA): Im Rahmen der „Innovationsförderung“  erhalten neugebaute Sonnenhäuser (beheizte Gebäude aller Art) mit einer Bruttokollektorfläche von 20 m² bis 100 m² einen Zuschuß i.H.v. 150 € pro qm Brutto-Kollektorfläche , wenn ein solarer Deckungsgrad von mindestens 50% (für Warmwasser und Raumheizung) erreicht wird. Eine weitere Voraussetzung ist  die Einhaltung eines Dämmstandards, der dem eines KFW-Effizienzhauses 55 entspricht (Unterschreitung des spezifischen Transmissionswärmeverlustes H’T des EnEV-Referenzgebäudes um mindestens 30%). Das Simulationsverfahren zum Nachweis des Deckungsgrades ist in den Merkblättern der BAFA (siehe Link unten) definiert und der entsprechende Report in den Simulationsprogrammen hinterlegt. Das Kriterium Dämmstandard ist durch die „KFW-Online-Bestätigung“  eines Sachverständigen (Energieeffizienzexperten) nach zu weisen.
Bei Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden ab 500 m² Nutzfläche müssen die beiden oben genannte Fördervoraussetzungen nicht erfüllt sein, wenn der simulierte spezifische Kollektorertrag mindestens 300 kWh/m² (Kombianlagen) bzw. 350 kWh/m² (reine Trinkwarmwasseranlagen) beträgt.
Mit Einhaltung dieses Kriteriums kann bei Kollektorgrößen ab 40 m² alternativ  das KFW-Programm „Erneuerbare Energien“ Nr. 271 – Premium in Anspruch genommen werden, und zwar in Form eines zinsverbilligten Darlehens und einem Tilgungszuschuß bis zu 30% der förderfähigen Netto-Investitionskosten. Große Wärmespeicher ab 10 m³ Wasserinhalt werden zusätzlich mit 250 € /m³ Tilgungszuschuß gefördert. Dieses KFW-Programm läßt – im Gegensatz zur BAFA – auch Kollektorflächen über 100 m² zu.

Alternativ zu den Pauschal-Fördersätzen sieht die BAFA-Innovationsförderung für große Solaranlagen  jetzt erstmals eine „Ertragsförderung“ als Variante vor. Voraussetzung ist, dass Kollektoren mit einem entsprechenden „Solar-Keymark-Zertifikat“ (Beiblatt 2) zum Einsatz kommen, bei dem der jährliche Kollektorertrag bei einer Kollektortemperatur von 50 °C am Standort Würzburg ausgewiesen wird. Der Fördersatz beträgt 45 Ct pro kWh. Die Erträge guter Flachkollektoren liegen etwa in der Größenordnung 430 bis 500 kWh pro qm Bruttofläche, die von Vakuumröhren teilweise noch höher. Diese Fördervariante wird bei Neubauten bereits bei spezifischen Erträgen ab 334 kWh/m²a interessant  (334 x 0,45 = 150 €). Bei der Antragstellung zu beachten ist, dass der Kollektortyp,  Anzahl der Module, sowie Brutto- und Aperturfläche laut Datenblatt anzugeben sind.

Neben der Solarförderung sieht das neue MAP im Neubau  auch eine Innovationsförderung für  besonders effiziente Wärmepumpen und Biomassekessel vor. So werden Holz- oder Pelletheizungen mit Pauschalbeträgen zwischen 2000 € und 3500 € gefördert, wenn sie über Brennwertnutzung oder eine Abgasreinigung (Partikelfilter) verfügen.

Unabhängig vom Marktanreizprogramm fördert die KfW nach wie vor energieeffiziente Gebäude mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen (Nr. 153 „Energieeffizient Bauen“). Die Kummulierbarkeit mit der BAFA-Förderung ist gegeben.

Bestandsgebäude: hohe Innovationsfördersätze für top-sanierte Altbauten zum Sonnenhaus

Die Kriterien für die Innovationsförderung (MAP und KFW) entsprechen denen für Neubauten, jedoch beträgt der Fördersatz 200 €/m² statt 150 €/m²  (die Ertragsförderung ebenfalls  45 Ct/kWh).
Bei Nichterfüllung der Kriterien für die Innovationsförderung beträgt der Basisfördersatz bei Kombianlagen mit 15 bis 40 m² Kollektorfläche 140 € pro qm Kollektor-Bruttofläche.

Zusatzförderung „Gebäudeeffizienzbonus“: dieser hebt die Basis- oder Innovationsförderung um weitere 50% an, wenn das sanierte Gebäude allen Anforderungen an ein KFW-Effizienzhaus 55 genügt. (Wer also sein Haus auf diesen Standard saniert und zum Sonnenhaus aufrüstet, erhält  insgesamt eine Solarförderung i.H.v. 300 €/m² !). Als Nachweis ist ebenfalls die „KFW-Online-Bestätigung“ eines zugelassenen Sachverständigen vorzulegen.

Zusatzförderung Kombinationsbonus (kummulierbar) : Zuschuß 500 € , wenn gleichzeitig mit der Solaranlage ein Kesseltausch vorgenommen wird (Biomassekessel, Wärmepumpe, Brennwertkessel oder Wärmenetzanschluß)

Weitere Details zur Basis – und Innovationsförderung für Solaranlagen,Biomasse-Heizungen und Wärmepumpen ersehen Sie aus den Richtlinien.

Wird ein Gebäude energieeffizient saniert, können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin geförderte zinsgünstige Darlehen oder Direktzuschüsse der KfW-Bankengruppe genutzt werden. (Programme 151,152 oder 430). Dabei darf die Solaranlagenförderung nicht mit der BAFA-Förderung kummuliert werden. Wenn der Antragsteller jedoch sonstige Sanierungsmaßnahmen (Dämmung, Fenster etc.) mit dem Programm 151 finanziert, bedeutet dies kein No-go für den BAFA-Zuschuss. Das Kumulierungsverbot bezieht sich also nicht auf das Programm 151 als solches, sondern auf die Förderung der Anlage aus diesem Programm; also wenn die Solaranlage Bestandteil der Kreditsumme ist.
Kummulierbar ist dagegen der „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ (Kredit Nr. 167) für die Umstellung der Heizung auf Erneuerbare Energien.

Eine professionelle Baubegleitung (Energie-Effizienzexperte) in der Sanierung wird ebenfalls belohnt, derzeit mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent.
Die Kreditanträge sind grundsätzlich vor Maßnahmenbeginn (Auftragsvergabe) bei der Hausbank  zu stellen.
Weitere Informationen unter www.kfw.de, Unterpunkt Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderprodukte.

MAP (Marktanreizprogramm)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Tel. 0 61 96 / 9 08- 625 (-0); Fax 0 61 96 / 9 08 – 800,
Informationen: www.bafa.de

KfW-Bankengruppe – Zinsgünstige Kredite

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Tel. 0 18 01 / 33 55 77, www.kfw.de
Stand: März 2015

„10.000 Häuser-Programm“ (nur in Bayern)

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