Die neue EU-Gebäuderichtlinie (verbindlich für Privatpersonen ab Dezember 2020) fordert „Nahezu Null Energiegebäude“ unter Beachtung der Gesamteffizienz. Genau unter diesem Aspekt bietet das Sonnenhaus bereits heute entscheidende Vorteile durch einen sehr geringen Primärenergiebedarf. Der Primärenergiebedarf (Qp) ist ein Maß für die Gesamtenergieeffizienz. Sonnenhäuser weisen einen Primärenergiebedarf von unter 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter auf und liegen damit mehr als 70 Prozent unter den gesetzlichen Anforderungen der aktuellen ENEV. Die Anforderungen der EU für das Jahr 2020 können bereits heute erfüllt werden. Durch den Aspekt Eigenstromnutzung einer Photovoltaikanlage lässt sich das Gebäudekonzept zudem sehr einfach zu einem ganzheitlichen effizienten Zukunftshaus ergänzen.
Bekanntheitsgrad in der Politik steigern
Das innovative Sonnenhauskonzept ist bisher im Vergleich zu anderen Gebäudetypen weniger bekannt. Eine Hauptaufgabe besteht deshalb darin, den Bekanntsheitsgrad nicht nur in der Fachwelt und bei Baufamilien weiter zu erhöhen, sondern vor allem auch in der Politik und den Bau- und Umweltministerien auf Landes- und Bundesebene ein Bewusstsein schaffen für das Heizen mit der Sonne.
Genehmigungshürden beseitigen – Solarisierung der Bauleitplanung
Noch immer gibt es in der Praxis Hürden in der Genehmigung von Bauvorhaben mit Sonnenhäusern. Eine wesentliche Rolle spielen dabei Ortsgestaltungssatzungen oder Bebauungspläne, die im Hinblick auf Gebäudeausrichtung und Dachneigung nicht solartauglich sind. In Hinblick auf die Vorgaben der EU für das Jahr 2020 und einen sparsamen Umgang mit Ressourcen ist eine „Solarisierung der Bauleitplanung“ dringend geboten.
Text: Peter Rubeck