Laut Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier wurden im ersten Halbjahr 2020 allein in den Programmen zu Energieeffizient Bauen und Sanieren Kredite und Zuschüsse in Höhe von insgesamt 14,5 Milliarden Euro zugesagt. Nach KfW-Berechnungen wurden damit Investitionen im Umfang von bis zu 38,5 Milliarden Euro ausgelöst. Nun gelten seit 01.01.2021 jedoch geänderte Richtlinien. Das Sonnenhaus-Institut e.V. versucht hier, einen ersten Überblick zu verschaffen.
Explizite Kriterien für Sonnenhäuser fehlen!
Eine für uns ernüchternde Erkenntnis soll hier gleich vorweg genommen werden. Der Begriff Aktivsolarhaus (als Synonym für das Sonnenhaus) taucht in den aktuellen Unterlagen nach derzeitigem Kenntnisstand leider nicht mehr auf. Bis Ende 2020 galten nach dem Marktanreizprogramm des BAFA exklusive Förderrichtlinien für Sonnenhäuser. Nun sieht es so aus, dass das Merkmal einer solaren Eigenversorgung von mindestens 50% keine Rolle mehr spielt. Anders herum gesagt, werden Sonnenhäuser damit wie andere Gebäude im Einzelfall nach entsprechenden Parametern eingestuft und gefördert.
Was Details betrifft, wird im Bundeswirtschaftsministerium aktuell an vielen Stellen des Regelwerkes noch nachgearbeitet. Das Sonnenhaus-Institut versucht, hier noch Einfluss zu nehmen, damit unsere besonders klimaneutrale Art des solaren Bauens entsprechend berücksichtigt wird.
Insgesamt erscheint die neue Situation momentan unübersichtlich, lückenhaft und teilweise wenig durchdacht. Stellenweise gibt es Lücken, weil alte Förderungen abgelaufen und neue noch nicht in Kraft sind. Andererseits sind manche Angebote nur für Sanierungen aber nicht für Neubau verfügbar etc. Für Bauherren also momentan keine einfache Situation. Nachfolgend einige Informationen zu Kernpunkten.
Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG
Ab nun sollten sich Bauherren das Kürzel BEG vergegenwärtigen. „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ ist ein Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, mit dem die Bundesregierung ab 2021 ihre energetische Gebäudeförderung neu strukturiert.
„Die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt– werden mit der neuen BEG in einem modernisierten, vereinfachten und weiter entwickelten Förderangebot gebündelt“, so eine gemeinsame Pressemitteilung von Bundewirtschaftsministerium, BAFA und KfW.
Differenzierung in drei Teilprogramme
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen, die jeweils in einer Zuschussvariante oder einer Kreditvariante angeboten werden. Mit den Programmen werden Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden (BEG WG) bzw. Nichtwohngebäuden (BEW NWG), sowie Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM) gefördert.
Torsten Safarik, Präsident des BAFA: „Ab Januar 2021 können beim BAFA die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt werden. … Gleichzeitig haben wir einen vielfach geäußerten Wunsch realisiert: künftig kann jeder Antragsteller die Bearbeitung seines Antrags online einsehen.“
BEG EM bereits gestartet
Zum Jahresanfang startete bereits die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Teilprogramm BEG EM durch das BAFA. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme.
Die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW für den Sommer 2021 geplant.
Einführung sogenannter EE-Klassen
Experte Klaus Lamprecht von Econsult in Stuttgart konkretisiert gegenüber dem Sonnenhaus-Institut auf Nachfrage: „Mit Einführung der Teilprogramme für die Förderung energieeffizienter Neubauten oder Vollsanierungen zu einem Effizienzhausstandard für Wohngebäude (BEG WG) beziehungsweise zu einem Effizienzgebäudestandard für Nichtwohngebäude (BEG NWG) zum 01.07.2021 wird die Förderung von Heizungsanlagen, die erneuerbare Energien nutzen, über die Einführung von sogenannter „EE-Klassen“ nochmals besonders honoriert werden.
Zum 01.07.2021 wird zudem auch die Kreditförderung für die BEG EM durch die KfW eingeführt.
Mehrfamilienhäuser mit Solaranlagen über 40 m² sind im Programm EE Premium auch als Neubau förderfähig. Ab dem 1.7.21 werden auch Neubauten mit über 55% EE einen zusätzlichen Bonus von 2,5% (Altbau 5%) bei der Förderung bekommen.“
Klassische Sonnenhäuser ab 50 % solarer Deckung fallen dann in die EE-Klasse. Sollte der Brennstoff für die Zusatzheizung statt Holz Erdgas sein, müssen sie 55% Solare Deckung vorweisen.
Energieberatung EBW und EBN
Bei der Entscheidung welche Maßnahmen umgesetzt werden sollten, unterstützt die „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ bzw. die „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ mit einem Zuschuss in Höhe von 80 Prozent. Anträge für eine Förderung müssen vor Maßnahmenbeginn beim BAFA gestellt werden.
Die neue Richtlinie EBN ersetzt ab Januar 2021 die Förderung für die „Energieberatung im Mittelstand (EBM)“ und „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen (EBK)“.